Elternbrief

[vc_row][vc_column][vc_column_text] Angemeldete Schulkinder dürfen auch die OGTS nur dann besuchen, wenn beide Eltern im pflegerischen oder in einem sicherheitsrelevanten Beruf tätig sind!Wichtiger Hinweis! Vielen Dank für ihr Verständnis Weitere Informationen…

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