Schülerbeförderung / Bus

Anrecht auf Busbeförderung haben

  • in der Grundschule alle Kinder, deren Schulweg größer als zwei Kilometer ist
  • in der Mittelschule alle Schüler, deren Schulweg größer als drei Kilometer ist

generelle Infos zum Schulweg:

schulweg.neustadt.de

Beantragung von Busfahrkarten:

Öffentliche Bushaltestelle (d.h. RBO-Busse fahren)

gem. Taschenfahrplan des Landkreises Neustadt, erhältlich bei der VG Eschenbach

-> ausser Linie 40 (Göttel), dies ist keine RBO-Linie

= Heinersberg, Lenkenreuth, Heinersreuth, Naslitz, Schlammersdorf, Oberbibrach, Höflas, Vorbach, Menzlas, Ernstfeld, Moos b. Schlammersdorf, Großkotzenreuth

  • Für alle Ortschaften, die in dem Taschenfahrplan aufgeführt sind, sind die Buskarten über die Markus-Gottwalt-Schule beim Schulverband, H. Stopfer (VG ESB) zu beantragen

Stopfer Karl

  • Angabe Name Kind, Geb.tag Kind, Name Eltern, Adresse, Klasse

Sondergenehmigung Apfelbach: (als gefährdeter Schulweg eingestuft)

  • Karten über die Markus-Gottwalt-Schule beim LrA NEW, H. Schubert zu beantragen

Schubert Karlheinz

Fahrt im reinen Landkreisschulbus

d.h. werden andere Schulen (Gymnasium, Wirtschaftsschule…) vom Landkreis angefahren, da dort Schulkinder zu befördern sind, so fahren Schüler/innen der MGS auch mit diesem Landkreisbus mit

  • Karten über die Markus-Gottwalt-Schule beim LrA NEW, H. Schubert zu beantragen

Schubert Karlheinz

Sonderfälle:

Für Schüler/innen der MGS, die an Orten wohnen, die der Landkreisbus oder RBO nicht anfährt sind individuelle Lösung mit dem Schulverband zu finden.

Für Kinder der 1. und 2. Klassen gelten ggf. gesonderte Vereinbarungen.