Von Fahrten in das Ausland vor dem Ferienbeginn rät das Staatsministerium ab:
Es besteht weiter Schulpflicht, deren Erfüllung im alleinigen Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten bleibt.
Einer Reise auch ins nahegelegene Ausland steht insbesondere entgegen, dass vom Staatsministerium oder der Schule jederzeit der Präsenzunterricht wieder angeordnet werden kann.
Zudem sind erhöhte Risikofaktoren bei Reisen ins Ausland und auch die Möglichkeit einer Quarantäne nach der Wiedereinreise zu berücksichtigen.